Finanzen / Beiträge

Mitgliedschaft/Beiträge

 halbjährlichjährlich
Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre30,00 €60,00 €
Jugendliche von 18 – 23 Jahre in Schule/Ausbildung30,00 €60,00 €
Erwachsene60,00 €120,00 €
Familienbeitrag: (2 Erwachsene und Kinder)120,00 €240,00 €
Familienbeitrag: (1 Erwachsener und Kinder)60,00 €120,00 €
Passive Mitgliedschaft (keine Teilnahme am Sportbetrieb)24,00 €48,00 €

Das Kleingedruckte

  • Die Umstellung von Kinder/Jugendliche auf Erwachsene erfolgt mit Erreichen des 18. Lebensjahrs automatisch.
  • Für Jugendliche von 18 – 23 Jahre in Schule/Ausbildung ist die Vorlage einer Schulbescheinigung / Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes erforderlich.
  • Der Beitragseinzug erfolgt entweder für das gesamte Jahr (1.1. – 31.12.) einmalig am 1.4. eines Jahres, oder in 2 Schritten: für das erste Halbjahr am 1. April und für das zweite Halbjahr am 1. Oktober eines Jahres.
  • Der Austritt muss schriftlich, mit einer Dreimonatsfrist zum Ende des laufenden Kalendervierteljahres, gegenüber dem Abteilungsleiter bzw. dem Vorstand erklärt werden. Die Austrittserkärungen müssen eigenhändig, bei Minderjährigen von mindestens einem gesetzlichen Vertreter, unterschrieben sein. (§ 3 der Satzung)
  • Auf Antrag kann ein Teil des Beitrages für Mitglieder erlassen werden, die nicht am Spiel- und Übungsbetrieb teilnehmen (passive Mitglieder).

Bankverbindung

Bitte erkundigen Sie sich beim Kassenwart, kasse@sve-bad-salzdetfurth.de, über die Kontoverbindung.

Stichwort: Teilhabepaket

Für die Kinder von Leistungsbeziehern gem. SGB II, SGB XII, § 2 AsylbLG und für Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlägen gibt es eine Zusatzleistung, die auch für die Mitgliedsbeiträge im Sportverein verwendet werden können. Auf Antrag eines Erziehungsberechtigten wird diese für Kinder und Jugendliche bewilligt, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Näheres dazu finden Sie in der 66. Ausgabe von 2011 unserer „Vereinsnachrichten“ oder informieren Sie sich bei den zuständigen Stellen (Jobcenter, Stadt oder Landkreis Hildesheim).

Kleiner Hinweis: Für die Bearbeitung benötigen wir immer beides: das Anschreiben der zuständigen Stelle UND das auszufüllende Formular!